Kutschenführerschein B Gewerbe

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Kutschenführerschein B Gewerbe Als sogenannter „gewerblicher Fahrer“ transportieren Sie Personen und Lasten gegen Bezahlung. Das gilt auch für Kutschenführer. Daher ist es notwendig, einen Führerschein zu machen, das heißt, einen Lehrgang und eine Prüfung erfolgreich zu absolvieren. Nach Ihrem Bestehen erhalten Sie den Kutschenführerschein B für das Gewerbe. Sie absolvieren mindestens 38 Lehreinheiten, aufgeteilt auf Theorie und Praxis.

Die Voraussetzungen

Den Kutschenführerschein B können Sie nur machen, wenn Sie bereits eines der folgenden Dokumente besitzen:

  • den Kutschenführerschein A für Privatpersonen
  • den APO-Gespannführer - das Fahrabzeichen fünf (FA 5)

Außerdem müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, also volljährig sein. Weiterhin sollten Sie einen Erste-Hilfe-Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ (9 LE) absolviert haben. Dieser darf nicht älter sein als zwei Jahre.

Die Theorie

In der Theorie lernen Sie, wie Sie Personen und Lasten sicher platzieren, Gefahrenquellen erkennen und sich im Straßenverkehr vorausschauend bewegen. Sie erfahren, wie Sie Ihr Pferd schonen und dessen Verfassung einschätzen. Tierschutzrecht und Zugverordnungen, Arbeitspauseneinhaltung und technische Aspekte sind weitere Inhalte der Theoriestunden. Darüber hinaus werden Ihnen die sicherheitsrelevanten Aspekte beigebracht, die Sie wissen müssen, wenn Sie Ihre Kutsche für den Personentransport umrüsten wollen.

Die Praxis

In der Praxis wird das Gelernte aus der Theorie umgesetzt. Sie fahren mit einem Planwagen und mit schwerem Zug. Dazu sind Sie innerorts wie außerhalb von Ortschaften unterwegs. Auch müssen Sie wissen, wie Sie die Ladung optimal sichern. Wenn Sie alle Lehrstunden absolviert haben, steht die Prüfung an.