Kutschenführerschein A Privatpersonen auf einen Blick

Kutschenführerschein A Privatpersonen Fakten

Wer als Privatperson seine Kutsche auf öffentlichen Wegen führen möchte, gilt ab Sommer 2018 als Verkehrsteilnehmer und benötigt dafür den Kutschenführerschein A.

Auch wenn Sie nur gelegentlich mit einer Kutsche unterwegs sind, gilt diese neue Regelung. Das Lernmaterial wird wie bei jedem anderen Führerschein auch, in Theorie und Praxis aufgeteilt.

45 Lehreinheiten sind mindestens Pflicht. Ihr Lehrgang schließt mit einer Prüfung in den Teilen Theorie und praktischem Fahren ab.

Für mehr Details zum Kutschenführerschein A Privatpersonen den Link anklicken.

Wir beraten Sie zu den neuen Kutschenführerscheinen A und B sehr gerne.

 

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